Hinweise, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für unsere Kunden

Die Grundlagen einer guten Geschäftsverbindung sind nicht Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umher, für alle Liefergeschäfte mit unseren Kunden in unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen, die im übrigen gelten sollen, zu regeln, indem wir zugleich Einkaufs- bzw. Auftragsbedingungen unserer Kunden auch im Voraus für alle künftigen Geschäfte hiermit ausdrücklich widersprechen.

1. Die Preise:

Die Preise verstehen sich in € zuzüglich der gesetzlich geltenden MwSt., ab unserem Lager oder wenn vereinbart ab Werk (Lieferant- oder Produktionsstätte). Angebote gelten vorbehaltlich. Soweit aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, eine Veränderung der Materialkosten eintritt, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend zu berichtigen.

2. Die Lieferungsmöglichkeiten:

Sämtliche Bestellungen werden nur unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeiten angenommen. Ereignisse höherer Gewalt wie Streik, Betriebsstilllegung, Betriebsstörung, Wagen- oder Behältermängel, Bahnsperren, sowie in der Beschaffenheit bei unseren Lieferanten und sonstige unvorhergesehene Fälle, entbinden uns von den eingegangenen Lieferverpflichtungen. Angegebene Lieferzeiten sind nur als annährend zu betrachten und beginnen erst nach Klarstellung des Auftrages.
Selbstverständlich werden die Lieferzeiten soweit nur irgend möglich, pünktlich eingehalten: indessen bemerken wir ausdrücklich, dass wir Verzugsstrafen oder sonstige Ansprüche wegen verspäteter Lieferung grundsätzlich ablehnen. Aus einer etwa verspäteten Lieferung kann nicht das Recht zum Rücktritt vom Vertrag abgeleitet werden. Zwischenverkauf vorbehalten.

3. Der Versand:

Der Versand erfolgt ausdrücklich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

4. Die Materialbeschaffenheit der Fliesen:

Die Fliesen können, bedingt durch Herstellung, nie ganz einheitlich geliefert werden. Die Lieferung erfolgt nach vorgelegten Durchschnittsmustern, trotzdem müssen Abweichungen hinsichtlich Stärke, Farbe, Gewicht, Oberflächenbeschaffenheit und Fleckigkeit toleriert werden. Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich, dass der allgemeine Charakter der Platten gewahrt bleibt.

5. Das Material Naturstein:

Die im Naturstein vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Adern und Naturfehler wie Poren, Einsprengungen und Quarzadern, die von Laien häufig als gekittete Stellen angesehen werden, sind naturgegebene Erscheinungen. Sie bedeuten keine Wertminderung und sind daher nicht zu beanstanden. Wir empfehlen Ihnen, Naturstein zu Imprägnieren.

6. Die Beanstandungen:

Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich anzuzeigen. Die Prüfung der Ware hat stets vor dem Verlegen stattzufinden. Reklamationen bei bereits verlegtem Material können auf keinen Fall anerkannt werden.

7. Die Zahlung:

Der Kaufpreis ist bei der Lieferung fällig, die Gewährung eines Zahlungsziels bedarf einer Vereinbarung. Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen in bar oder Leistung einer Sicherheit auch für schon bestätigte Aufträge vor Absendung der Ware zu verlangen, wenn dies nach unserem Ermessen die Sicherstellung der vereinbarten Kaufsumme bedingt. Bei Zielüberschreitung werden Zinsen in Höhe der geltenden Zinsen für Kontokorrentkredite berechnet.

8. Die Warenrücknahme:

Ein Recht auf Warenrücknahme gelieferter Ware hat der Besteller nicht. Rücknahme von Lagerware nur nach Absprache, hier berechnen wir 20% Bearbeitungsgebühren.

9. Der Eigentumsvorbehalt:

a) der Käufer erkennt ausdrücklich an, dass der nachstehende Eigentumsvorbehalt für alle Lieferungen vereinbart gilt.
b) Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der etwa anfallenden Zinsen und Kosten das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
c) der Eigentumsvorbehalt bleibt bei Zahlungen per Schecks bis zu deren vollständigen Einlösung bestehen.

10. Die Zahlung fälliger Rechnungsbeträge:

Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.

11. VOB/B:

Übernehmen wir auch Verlegung, Einbau oder Montage von Baumaterialien oder Bauelementen, ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) Vertretungsgrundlage. Wir bieten unseren Kunden Einsicht in die Vertragsbedingungen der VOB/B (gültige Fassung) in unseren Verkaufsräumen an.

12. Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand:

Ausschließlicher Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist unser Firmensitz, Werther, Gerichtsstand ist in Halle/ Westfalen. Die Unwirksamkeit eines Teiles dieser Bedingung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, lässt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt.

13. Die Unwirksamkeitsklausel, Änderungen:

Alle Änderungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Teile durch Gesetz oder Einzelvertrag wegfallen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.